Recht für Ärzte-Webseiten

Der Arzt ist ein Berufsstand, der besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt. Dieser Aspekt gilt auch für den Bereich "Berufliche Kommunikation", was nichts anderes als Werbung und Öffentlichkeitsarbeit meint.

Für Ärzte-Homepages gibt es im Wesentlichen zwei rechtliche Grundlagen, die zu beachten sind, zum einen das Telemediengesetz (TMG) und zum anderen die Berufsordnung der Ärztekammern. Im Telemediengesetz sind die Angaben geregelt, die jemand auf seiner Webseite machen muss, wenn er Dienste anbietet, wenn er berufliche Zulassungen hat oder in bestimmten Kammern organisiert ist etc. Die Berufsordnung der Ärztekammern spezifiziert diese Angaben im Bezug auf den Arztberuf.

In der Regel werden diese Berufsangaben im Impressum einer Website gemacht. Wir haben Ihnen hier einige Informationen und Links dazu zusammengestellt, die öffentlich im internet dazu einsehbar sind. Bitte beachten Sie, dass dieses redaktionelle Angebot keine Beratung im rechtlichen Sinne ist, sondern Ihnen lediglich Anhaltspunkt für ein ordnungsgemässes Impressum Ihrer Webseite geben soll.

» Angaben im Impressum einer Ärzte-Homepage

» Beispiel-Impressum für Ärzte

» Rechtlicher Hintergrund für Werbung von Ärzten

» Links

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