Impressum
Auf jeder Website für niedergelassene Ärzte und Arztpraxen sind besondere Angaben gesetzlich vorgeschrieben.
Gemäß § 5 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG) müssen im Impressum für Ärzte-Websites Angaben über die zuständige Ärztekammer, die zuständige kassenärztliche Vereinigung, über die zuständige Berufsordnung (und wo diese einzusehen ist), über besondere Zulassungen, Berufsbezeichnung und wer für die Website inhaltlich verantwortlich zeichnet gemacht werden.
Um es Ihnen zu vereinfachen, bekommen Sie von uns einen Vorschlag, der auf Grund Ihrer Angaben den Grundanforderungen entspricht. Sie können diese Vorschlag dann jederezti selbst bearbeiten und ergänzen.
Die Seitenstruktur der Ärzte-Website
Mit dem Angebot für Ärzte-Websites bekommen Sie von uns einen Vorschlag für Ihre Seitenstruktur, der auf die Anforderungen einer Praxis-Homepage optimal abgestimmt ist.
Nachfolgend geben wir Ihnen eine inhaltliche Beschreibung der Seitenstruktur und Vorschläge, wie diese befüllt werden könnte: